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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von TECHLink AG

A. Parteien und Abschluss des Vertrages

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlich wie schriftlich vereinbarten Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Anbieter verbindlich.
  2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Bestellung des Kunden bestätigt.
  3. Die Annullierung von fest erteilten Auf­trägen muss schriftlich erfolgen. Bis zum Annullierungsdatum angefallene Kosten werden verrechnet.
  4. Mit der Erteilung des Auftrags anerkennt der Kunde die entsprechende Offerte und die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
  5. Wünscht der Kunde eine Änderung des Vertrages muss diese schriftlich zwischen ihm und dem Anbieter vereinbart werden.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

B. Gebühren und Zahlungsmodus

  1. Die Kosten der Dienstleistung richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters. Die von den Kunden zu bezahlenden Preise schliessen die Mehrwertsteuer ein, wenn nichts anderes vereinbart wird.
  2. Der Anbieter behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen hat der Anbieter rechtzeitig bekannt zu geben, so dass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Anbieter oder ein von ihm beauftragter Dritter erstellt die Rechnung aufgrund der technischen Aufzeichnungen.
  4. Die Rechnung ist bis zu der auf der Rechnung angegebenen Zahlfrist zu begleichen.
  5. Der Kunde muss dem Anbieter sofort mit­teilen, wenn er Einwände erheben will. Ergeben die technischen Abklärungen keine Anhaltspunkte für Fehler, gilt die Rechnung als korrekt und muss bezahlt werden.
  6. Die Gebühren werden dem Netzanschlusskunden in Rechnung gestellt. Er ist für die Bezahlung gemäss den Vertragsbestimmungen für seinen Netzanschluss verantwortlich.
  7. Wenn der beim Anbieter registrierte Kunde und der Netzanschlusskunde nicht identisch sind, haftet der vom Anbieter registrierte Kunde solidarisch für die Bezahlung der Kosten der Dienstleistung.
  8. Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertrags­abschluss und dauert bis zum Ende der Vertragsdauer.

C. Massnahmen gegen Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang sperren oder sonstige geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen. Bezahlt der Kunde die Rechnung dann nicht innerhalb von 30 Tagen oder der ihm in der Mahnung gesetzten Frist, so kann der Anbieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt die Folgekosten des Zahlungsverzugs.
  2. Der Anbieter kann Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen, wenn er begründete Zweifel hat, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen einhalten wird. Leistet der Kunde die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann der Anbieter geeignete Massnahmen treffen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Diese Regelung gilt auch bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Kunde oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leistet.

D. Gewährleistung

  1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und ver­hältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktionieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle:
  • Missbrauch und Schädigungen durch Dritte
  • Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. lange Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen
  • Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen
  • Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets
  • Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten
  • Kosten von Reparatur- und Supportleistungen
  • Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen
  • Nichteinhalten von Terminen infolge von höherer Gewalt
  1. Für die Beschaffung und Einrichtung sämtlicher Anschlüsse, Soft- und Hardware ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und Einstellungen möglich ist. Der Kunde organisiert den Netzanschluss. Er haftet für die Zustimmung des Netzanschlusskunden, falls er mit diesem nicht identisch ist.
  2. Der Anbieter haftet im Fall von Vertragsverletzungen für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für Personenschäden unbegrenzt, für Sachschäden bis zum Betrag von CHF … pro Schadenereignis und für Vermögensschäden bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung, höchstens aber bis zum Betrag von CHF … je Schadenereignis. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

E. Pflichten des Kunden

  1. Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit dem Anbieter ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
  2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die Ausführung der über­tragenen Arbeiten weder mit gesetzlichen Vorschriften noch mit behördlichen Anordnungen im Widerspruch steht.
  3. Der Kunde ist für die Informationen verantwortlich, die er und die mit ihm kommu­nizierenden Dritten mit seinem Einverständnis durch den Anbieter übermitteln, bearbeiten oder zum Abruf bereithalten lassen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, ins­besondere keine rechtswidrige Informationen durch den Anbieter zu verbreiten, keine Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte zu verletzen und die Netiquette zu befolgen.
  5. Der Kunde anerkennt die Verhaltensregeln, Leistungsbeschreibungen und Nutzungsbestimmungen, die ihm vom Anbieter mitgeteilt werden.
  6. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte, Daten und Programme vor unbefugtem Zugriff und Manipulation durch Dritte. Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.
  7. Der Anbieter kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selber Massnahmen zu treffen.

F. Datensicherheit und Datenschutz

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmelderecht zu berücksichtigen.
  2. Der Anbieter kann für Rechnungstellung, Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. Der Anbieter sorgt dafür, dass diese ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften betreffend Daten befolgen.
  3. Der Anbieter darf die persönlichen Angaben des Kunden für sein eigenes Marketing nutzen oder ausgewählten Partnern zur Ver­fügung stellen. Der Anbieter versichert, dass er und allfällige Dritte die persönlichen Angaben vertraulich behandeln.

Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

G. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Mindestvertragsdauer richtet sich nach der Beschreibung der Dienstleistung.
  2. Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, frühestens auf Ende der Mindestvertragsdauer, später auf Ende jedes Monats. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
  3. Leistungen in den Bereichen Classound (TECHLink Managed Telefonie as a Service) und HwaaS haben eine Mindestvertragsdauer von 6 Monaten.
  4. Löst der Anbieter den Vertrag fristlos auf, weil der Kunde gegen vertragliche Bestim­mungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde dem Anbieter noch ausstehende Gebühren und sämtliche zusätzlichen Kosten. Rückerstattung von Gebühren gibt es auch in solchen Fällen nicht.

H. Beschaffung von Hard- und Software

  1. Vertragsschluss
    a) Das Angebot der TECHLink AG einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt unentgeltlich.
    b) Das Angebot der TECHLink AG ist stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die TECHLink AG innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung diese in Textform bestätigt oder innerhalb dieses Zeitraums die Vertragsgegenständliche Leistung erbringt.
    c) Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die TECHLink AG verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der TECHLink AG.
  2. HwaaS Produkte
    TECHLink AG stellt dem Kunden Hardware als Dienstleistung (HwaaS) zur Verfügung. Dies umfasst die Bereitstellung, Wartung und gegebenenfalls Erneuerung von Hardware. Alle HwaaS Produkte haben eine Mindestvertragszeit von 6 Monaten. Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellte Hardware den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Sollte die Hardware Mängel aufweisen, ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Nacherfüllung zu verlangen. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.

I. Lieferung

  1. a) Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die TECHLink AG grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der TECHLink AG, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die TECHLink AG in der Regel in Absprache mit dem Kunden.
  2. b) Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der TECHLink AG und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die TECHLink AG unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
  3. c) Der Versand von Produkten durch die TECHLink AG erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
  4. d) Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der TECHLink AG geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.

J. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von der TECHLink AG. Bis dahin darf der Kunde diese weder verkaufen, vermieten, verpfänden oder anderweitig entäussern.
  2. Bei lizensierten Produkten kann die TECHLink AG nach erfolgloser Mahnung dem Kunden die Nutzung verbieten bzw. die Zugriffe auf lizensierte Software verwehren.

K. Garantie

  1. a) Die Garantiezeit für die von der TECHLink AG gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die TECHLink AG kostenlos aus oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der TECHLink AG, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen.
  2. b) Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der TECHLink AG liegen.
  3. c) Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:
  • der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein und
  • der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  1. d) Mängel sind innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung zu beanstanden. Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Nach der Behebung von beanstandeten Mängeln beginnen die Fristen für Ersatzteile neu zu laufen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erbrachte Leistungen sind entgeltlich und erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
  2. e) Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der TECHLink AG vollumfänglich wegbedungen.

L. Wartung und Pflege

  1. Umfang von Wartung und Pflege

    a) Die Wartung von Hardware bezieht sich nur auf die von der TECHLink AG gelieferten Teile und umfasst dabei deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung) zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter Teile sowie den Einbau technischer Verbesserungen.
    b) Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases durch den Hersteller). Nicht als Wartungsleistung für die Pflege von Software gelten funktionelle Erweiterungen der Software. Solche Leistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der TECHLink AG in Rechnung gestellt.
    c) Nicht als Wartungsleistungen gilt die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der TECHLink AG gelieferten Einrichtung, bei Verwendung von der TECHLink AG nicht bekannter Software, unsachgemässe Behandlung entstanden sind sowie der Ersatz von Verschleiss- und/oder Verbrauchsmaterial. Solche Dienstleistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der TECHLink AG in Rechnung gestellt.
    d) Auf Verlangen beteiligt sich die TECHLink AG an der Suche nach der Störungsursache, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Weist die TECHLink AG nach, dass die Störung nicht durch die von ihr gewartete Hard- oder gepflegte Software verursacht wurde, so werden diese Leistungen zu den aktuellen Tarifen der TECHLink AG in Rechnung gestellt.
    e) Die TECHLink AG behebt auf Verlangen und gegen separate Vergütung auch Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben.

  2. Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit

    a) Während der Betriebszeit nimmt die TECHLink AG Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre Leistungen (z.B. Wartung und Pflege, Support, Systemüberwachung) sofern vertraglich geregelt.
    b) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung gilt als Betriebszeit: Montag bis Freitag von 8.00 – 12-00 und 13.00 – 17.00 Uhr (ohne gesetzliche und lokale Feiertage am Erfüllungsort und / oder am Sitz der TECHLink AG).
    c) Die TECHLink AG beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich, spätestens aber innert der im Wartungsvertrag resp. im Unterhaltsvertrag vereinbarten Zeit. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der TECHLink AG und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.
    d) Auf Verlangen des Kunden erbringt die TECHLink AG ihre Leistungen gegen separate Vergütung auch ausserhalb der Betriebszeit.
    e) Für Störungen, die nicht auf die Produkte oder den Herrschaftsbereich der TECHLink AG zurückzuführen sind, wie bspw. Naturereignisse oder der Unterbruch von Fernmeldediensten, kann die TECHLink AG nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein solcher Unterbruch wird in der Bemessung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt

M. Schlussbestimmungen

  1. Alle Vertragsverhältnisse unterstehen dem schweizerischen Recht.
  2. Gerichtsstand ist am Geschäftssitz der TECHLink AG.

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